Das sind 10 zusätzliche Tage pro Elternteil.
es gibt zum einen 10 Tage pro Kind mehr im Jahr (alleinerziehend 20 mehr) von der Krankenkasse ausgezahlt
und zum anderen werden bei fehlender Kinderbetreuung für gesunde Kinder unter 12 Jahren noch Lohnausgleiche gewährt, die theoretisch über den Arbeitgeber ausgezahlt werden, praktisch können die Eltern diese Leistung aber in manchen Bundesländern auch direkt beantragen,
sonst entstehen relativ schnell große Lücken, selbst bei Eltern, die von großen Arbeitgebern
freigestellt werden müssen...
10 zusätzliche Tage pro Elternteil - 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende
Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.