Das Rentensystem in Dänemark basiert auf drei Säulen. Die erste Säule ist die “Folkepension”, die aus einem Grundbetrag und einer Zulage besteht. Jeder Däne erhält etwa 1600 Euro vor Steuern monatlich, der zwischen seinem 15. Lebensjahr und Rentenbeginn mindestens 40 Jahre zwischen Nord- und Ostsee gewohnt hat. Die zweite Säule ist die “Kapitalpension”, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Wer ein mittleres oder höheres Einkommen bezieht, ist verpflichtet, betrieblich vorzusorgen. Das Geld fließt meist in Investmentfonds und Staatspapiere. Die dritte Säule ist die freiwillige Vorsorge, die erhebliche Steuervorteile bietet.
In Dänemark wird die staatliche Rente „Folkepension“ vollumfänglich über Steuern finanziert. Die Folkepension erhält man mit 65 oder 67 Jahren. Im Laufe der nächsten Jahre wird das Rentenalter ausschließlich auf 67 Jahre hochreguliert.
Die Folkepension setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Zulage zusammen. Sie ist für alle Dänen gleich hoch. Jeder, der zwischen dem 15. Lebensjahr und Rentenbeginn mindestens 40 Jahre in Dänemark gelebt hat, erhält sie. Wer es nicht auf 40 Jahre bringt muss Abschläge hinnehmen.
In Dänemark nennt sich die Rente „Folkepension“ Siw wird über die Steuern finanziert.
die staatliche Rente „Folkepension“ wird über die Steuern finanziert