Er besteht aus rund 3000 Mitgliedern. Diese Abgeordneten werden von den Provinzen, den autonomen Regionen, den regierungsunmittelbaren Städten, den Sonderverwaltungsregionen und den Armee-Einheiten gewählt. Alle nationalen Minderheiten sind berechtigt, angemessen vertreten zu sein.
Aus rund 3000 Delegierten.