Also jetzt mal zusammengefaßt:
Ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf NICHT überholt werden, wenn er sich einer Haltestelle NÄHERT.
Nur ein ruhender Bus darf auch mit eingeschaltetem Warnblinker überholt werden. Dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit und höchster Vorsicht. Das bedeutet, daß man Fahrgästen den sicheren Zugang zum oder vom Bus ermöglichen muß (ggf. eben anhalten).
Ein Bus, der mit einem Linksblinken seine Abfahrt signalisiert, muß die schnelle Wiedereinfädelung in den Verkehr gewährt werden. Das bedeutet, daß man hinter dem Bus bleiben muß.
Solange die Warnblinkanlage des Busses an ist muss man stehen bleiben - wenn dann der Bus wieder losfährt mit Schrittgeschwindigkeit - könnte ja ein Passant hinter dem Bus ueber die Strasse laufen.
Im Zweifelsfall gar nicht. Steht klar in der StVO, daß Busse wegen der Unübersichtlichkeit - Fahrgäste können plötzlich davor oder dahinter auf die Straße treten oder noch schnell zum Bus laufen - überhaupt nicht überholt werden dürfen. Weiß bloß niemand. Nicht einmal die Polizei.
Quelle: § 20 StVO
Bus darf dann aber auch nicht in einer Busecke reingefahren sein. Er muss also auf der Straße sein. Dann Schritttempo bei keiner Sicht oder eben zumindest verlangsamt mit Auge auf den Bus.
Siehe StVO §20
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.<!-- :/Abs4:S1: --> Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn
Du darfst nur Schritt fahren
Schritttempo, da mit Fussgängern zu rechnen ist (die Busfahrgäste, die plötzlich hintern Bus über die Strasse gehen zum Beispiel)
schrittempo..
Schritttempo, da ich immer mit Fußgängern rechnen muß, die den Bus verlassen und dann die Straße überqueren wollen...
Das kommt natürlich darauf an, ob es sich um eine Schnellstraße, Stadtverkehr oder sogar im Bereich einer Schule oder eines Kindergartens handelt.
Letzteres ist Schrittgeschwindigkeit. Die beiden Ersteren "in angemessener Geschwindigkeit", so dass man im Notfall noch bremsen kann.
Maximal 7 km/h, außer es besteht eine bauliche Trennung der Spuren, etwa durch einen Mittelstreifen. Und auch bei Schrittgeschwindigkeit gilt: Eine Gefährdung von Fußgängern muss ausgeschlossen sein!