so oft er will
Normalerweise 3 x, dann müsste eine Entfristung kommen. Außer die AV sind an Projekte gebunden, dann unendlich...
sachgrundlos bis 2 jahre
Bei Befristungen ohne Sachgrund, ist maximal eine Befristung für zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängern.(laut Teilzeit- und Befristungsgesetz)
3 mal soweit ich weiss. bedenke das das eher n fall für die rechtsberatung wäre
Kommt darauf an, ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund vorliegt.
Bei einer Befristung ohne Sachgrund sieht es so aus:
Da ist maximal eine Befristung für zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängern. So steht es im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine solche Befristung ohne Grund ist aber nur dann wirksam, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer noch nie zuvor irgendein Arbeitsvertrag bestanden hat.
Bei einer Befristung mit Sachgrund kann man theoretisch bis zu fünf Jahre befristet angestellt sein. Danach spricht man von einer Kettenbefristung und man hat Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.