Abkürzung OLG.
Die übliche Abkürzung für Oberlandesgericht lautet OLG. Es handelt sich dabei um das oberste Gericht innerhalb eines Gerichtsbezirks in einem Bundesland, das als Rechtsmittelinstanz (zweite oder dritte Instanz) fungiert.
OLG ist das Kürzel
OLG ist es.
das ist OLG