Kommt auf die AGB an.
Der Gutschein ist 6 Monate nach Erhalt gültig
Diese Frage scheint nicht so einfach zu beantworten...
Ich kenne noch die Regel, daß ein Gutschein für ein bestimmtes Event (z.B. zirkus in der Stadt...) ach nur dafür gültig ist. Ein Gutschein mit Geldwert jedoch ist gültig, solange der Laden der ihn ausgab besteht. Ausser er geht insolvent, dann muss man den Gutscheinwert anmelden.
Das mit den 3 Jahren habe ich allerdings jetzt auch schon häufiger gelesen. Wäre interessant, wenn man mal wegen Verfall klagt... Soweit ich weiß, kann eine Frist draufstehen, aber es muß die Frist verlängert werden. Ansonsten (Verfall) ist es eine "unrechtmässige Bereicherung".
Der Tip, den ich immer wieder lese: Löst den sch... Gutschein einfach zeitig ein :)
Wenn auf dem Gutschein keine andere Frist vermerkt ist, verliert ein Gutschein seine Gültigkeit 3 Jahre nach Ablauf des Ausstellungsjahres. Wer also heute einen erwirbt, kann ihn bis zum 31.12.2021 einlösen.
Unbefristet, ältere werden nur nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Auch die D-Markscheine haben noch ihre Gültigkeit entspreichend dem Euro-Einführungswert.