Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 2 Jahren.
Die Tarifpartner oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch kürzere Fristen vereinbaren.
Üblich sind meist Werte zwischen 3 und 6 Monaten.
Kommt auf den Arbeits-/Tarifvertrag bzw. gesetzliche Regelungen an.
in der Regel sechs Monate
Das ist individuell geregelt. Üblich sind 6 Monate.
nach Vereinbarung, oft 3-6 Monate. Voller Kündigungsschutz greift nach 6 Monaten, auch wenn die Probezeit länger sein sollte.
Hängt vom Arbeitsvertrag und Tätigkeitsbereich ab.