Wie lange darf man einen TÜV-Termin verstreichen lassen?

k441005 · 16. August 2018

Darf man einen TÜV-Termin auch zu spät wahrnehmen - ohne rechtliche Konsequenzen - oder muss man sein Fahrzeug immer auf den Monat genau pünktlich überprüfen lassen?

 

Beste Antwort

k33996 · 17. August 2018 · 2x hilfreich

Wenn man 1-2 Monate überzieht, weist der nette Polizeibeamte darauf hin.

 

Bei mehr als 2-4 Monate kostet es 15 Euro und man muss mit einer vertieften HU rechnen

 

Bei 4-8 Monaten kostet es 25 Euro und wiederum eine vertiefte HU

 

Bei mehr als 8 Monaten 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger ist das ein sogenanntes B-Vergehen und ebenfalls eine vertiefte HU

Antworten

k311130 · 17. August 2018 · 1x hilfreich

Das ist in der STVZO geregelt.... spätestens IN dem Monat, wo der TÜV abläuft.

Ansonsten kann Mensch mit Strafe (Bussgeld) rechnen, sofern er erwischt wird.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Husky09 · 17. August 2018 · 1x hilfreich

Gem. STVZO muß das Fahrzeug in dem Monat der Fälligkeit zum TÜV, ansonsten Bußgeld

bs-alf · 16. August 2018 · 1x hilfreich

Garnicht, es gibt eine Strafe, wen die HU  bis zu zwei Monaten abgelaufen, beträgt die Geldbuße 15 Euro. Danach wird es teurer.

s125817 · 16. August 2018 · 1x hilfreich

Einfache Frage - einfache Antwort: Steht alles in der StVZO (an den Oberzensor: bitte zensieren). Termin ist Termin, aber nur wer erwischt wird, kann auch belangt werden.

 
 

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