Wenn man 1-2 Monate überzieht, weist der nette Polizeibeamte darauf hin.
Bei mehr als 2-4 Monate kostet es 15 Euro und man muss mit einer vertieften HU rechnen
Bei 4-8 Monaten kostet es 25 Euro und wiederum eine vertiefte HU
Bei mehr als 8 Monaten 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger ist das ein sogenanntes B-Vergehen und ebenfalls eine vertiefte HU
Das ist in der STVZO geregelt.... spätestens IN dem Monat, wo der TÜV abläuft.
Ansonsten kann Mensch mit Strafe (Bussgeld) rechnen, sofern er erwischt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
Gem. STVZO muß das Fahrzeug in dem Monat der Fälligkeit zum TÜV, ansonsten Bußgeld
Garnicht, es gibt eine Strafe, wen die HU bis zu zwei Monaten abgelaufen, beträgt die Geldbuße 15 Euro. Danach wird es teurer.
Einfache Frage - einfache Antwort: Steht alles in der StVZO (an den Oberzensor: bitte zensieren). Termin ist Termin, aber nur wer erwischt wird, kann auch belangt werden.