Wie lange darf ich meinen Holzofen noch nutzen?

xtorti · 28. Februar 2015

Hallo zusammen, es heisst ja das man Holzöfen nicht mehr lange nutzen darf. Google ist nicht wirklich hilfreich also hoffe ich das mit hier wer helfen kann.

 

Unser Holzofen ist ein Wammsler Küchenofen Dauerbrandherd und stellt die Wärmequelle für unsere Wohnung dar weil es hier keine Zentralheizung gibt da es ein altes Bahngebäude ist.

 

Müssen solche Öfen auch stillgelegt werden und wenn ja muss ich mir selber einen kaufen oder ist das Sache vom Vermieter?

 

Man kann doch net einfach beschliessen das Menschen im Winter frieren müssen.

 

 

Gruß Xtorti

 

Antworten

anthonius · 01. April 2017 · 0x hilfreich

Ich würde mal sagen, dass du Privat den Ofen nutzen kannst, solange du keine Brandschutzrichtlinien missachtes. Gewrblich mag das anders aussehen.

bogomil2011 · 17. April 2015 · 0x hilfreich

Welche Öfen sind betroffen?

Alle Feuerstätten mit festen Brennstoffen. Sie dürfen einen bestimmten Feinstaub-Grenzwert nicht überschreiten. Ausgenommen sind offene Kamine, die nur gelegentlich verwendet werden und nicht als Heizung dienen. Sobald der Kamin geschlossen ist, fällt er unter die Verordnung. Eine zweite Ausnahme sind historische Kaminöfen. Damit meint der Gesetzgeber handwerklich vor Ort gesetzte Feuerstätten mit dem Baujahr 1950 oder älter. Solche Modelle sind in Bayern noch in vielen alten Bauernhäusern oder Gaststätten zu finden.

bogomil2011 · 17. April 2015 · 0x hilfreich

Wie lange darf ich meinen alten Kaminofen noch verwenden?

Das hängt in erster Linie vom Baujahr ab. Bis zum 31. Dezember in diesem Jahr sind alle Öfen dran, die bis Ende 1974 eingebaut wurden. Ende 2017 folgen die Baujahre bis 1984. Ende 2019 ist der Termin für Modelle, die älter sind als 1995. Ende 2024 sind schließlich alle Öfen dran, die bis zu zum März 2010 in Betrieb gegangen sind. Das Baujahr alleine ist aber nicht entscheidend, sondern der Feinstaub-Ausstoß. Auch ein älterer Kamin kann also weiter verwendet werden, wenn er die Grenzwerte nachweislich einhält.

bogomil2011 · 17. April 2015 · 0x hilfreich

Woher weiß ich, wie viel Feinstaub mein Kaminofen ausstößt?

Für alle Einbauten seit dem 22. März 2010 muss der Besitzer eine Prüfstandsmessbescheinigung vorweisen können. Sie belegt, dass die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden. Bei den meisten jüngeren Modellen lässt sich diese Bescheinigung beim Hersteller einholen. Liegt sie nicht vor, kann man den Schornsteinfeger mit einer Messung beauftragen. Sind die Grenzwerte zu hoch, dürfen Öfen, die seit 22. März 2010 eingebaut wurden, nicht verwendet werden. Es ist also ein Risiko einen Kaminofen zu kaufen, für den es noch keine Messbescheinigung gibt. Für alle Einbauten vor dem 22. März 2010 gelten die oben genannten Fristen.

Was kann ich tun, wenn mein Kaminofen nicht mehr in Betrieb sein darf?

bogomil2011 · 17. April 2015 · 0x hilfreich

Es gibt drei Möglichkeiten: ausbauen, stilllegen oder nachrüsten. Bei der Nachrüstung wird in der Regel ein Filter in den Schornstein eingebaut, der die Feinstaub-Werte senkt. Die Kosten für eine solche Nachrüstung schlagen mit bis zu 1500 Euro zu Buche. Oft ist es deswegen rentabler, einen neuen Kamin zu kaufen. Gute Modelle sind schon für circa tausend Euro erhältlich.

Gibt es auch ältere Modelle, die die Feinstaub-Grenzwerte einhalten?

Ja, für Modelle vor dem Jahr 2000 ist das allerdings unwahrscheinlich. Kaminkehrer empfehlen deswegen in der Regel eine Messung nur für neuere Öfen. Für ältere Feuerstätten lohnt sie sich meist nicht, da die Kosten zwischen 150 und 300 Euro liegen.

Was passiert, wenn ich die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalte?

Der Kaminkehrer wird dann eine Frist setzen. Wer einen nicht mehr zugelassenen Kaminofen dann trotzdem weiter in Betrieb hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Behörden können Strafen bis zu 50 Tausend Euro verhängen.

miez1961 · 01. März 2015 · 1x hilfreich

Hallöchen,

 

da ich mit diesen Öfen aufgewachsen bin, kann ich Dir nur sagen, das diese Antwort ein Riesen Sch... ist. Du kanst mit dem Ofen Tag und Nacht übers ganze Jahr kochen und heizen.

Der Ofen hat genauso wie jedes andere Gerät dann seine Abnutzung und muß später einmal mehr oder weniger ausgetauscht werden.

Tipp: Schweinebraten machen. Hmmmmmmmmmm

Du kannst kochen und heizen mit was Du willst. Solange Gasleitungen, Kamin, etc. da ist. Einen Schornsteinfeger fragen, ob Du einen freien Kamin hast, wegen dem Abzug. 

 

Lg miez1961

killerdog · 01. März 2015 · 0x hilfreich

mache die keinen kopf deswegen. es gibt noch keine entscheidung

derrit · 28. Februar 2015 · 0x hilfreich

Hallo,

 

meines Wissens müssen neueingebaute Holzöfen bestimmten Standards entsprechen, das gilt nicht für bereits eingebaute Öfen. Aber den Neueinbau von Holzöfen zu untersagen kommt mir komisch vor, weil im Zuge der Energiewende ja immer mehr auf Regenerative und klimaneutrale Energieträger gesetzt wird. Was bedeutet "es heisst ja", wo hast du das gehört?

papasslf58 · 28. Februar 2015 · 0x hilfreich

Hallo

 

Warum fragst du nicht

 

a. beim Schornsteinfeger deines Vertauens nach, bzw. dem Bezirksschornsteinfegermeister ?

 

b. Anfrage beim Mieterschutzbund oder ähnlichen Vereinen, wegen Mieter-Vermieterproblem ?

 
 

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