Die Länge eines Übergreifungsstoßes im Stahlbetonbau hängt von mehreren Faktoren ab und wird in Eurocode 2 (EN 1992-1-1) sowie den nationalen Anhängen geregelt. Es gibt keine pauschale Länge – stattdessen wird sie bauteilspezifisch berechnet.
Mindestens jedoch 20 cm oder 15 × Stabdurchmesser, je nachdem, was größer ist.
Je nach Betonstahlgüte, Betondruckfestigkeit und Lage im Bauteil kann die erforderliche Länge bis zum 135-fachen des Stabdurchmessers liegen.
20 Centimeter sind es.
Der Übergreifungsstoß ist ein Begriff aus dem Stahlbetonbau. Ein Stoß hat eine Länge von 20m.
Die erforderliche Mindestlänge beträgt 15 Stabdurchmesser oder 20 cm.
20 Zentimeter