In Deutschland kann (nicht muss) die lebenslange Freiheitsstrafe nach frühestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wobei die Bewährungszeit dann 5 Jahre beträgt. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann diese Mindesthaftdauer nach oben verschieben, das wird im Einzelfall entschieden.
Im Durchschnitt müssen Verurteilte knapp 19 Jahre einsitzen.
Nach 15 Jahren kann bei lebenslanger Freiheitsstrafe erstmals gepüft werden, ob Lockerungen möglich sind
Mindestens 15 Jahre.
Eine anschließende Sicherheitsverwahrung muss mit dem Urteil verkündet worden sein. Ansonsten verstößt das gegen die Menschenrechtskonvention. Lebenslang bedeute meines Wissens nach 25 Jahre;max nach 15 Jahren kann ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt werden. Die Haftprüfung entscheidet dann, ob dem Antrag statt gegeben wird oder die Haft fortgesetzt wird. Das hängt von vielen Faktoren ab: Schwere der Schuld, Führung im Gefängnis, Gesundheitszustand, Resozialisierungsaussicht....
Viel zu kurz für Einen der zu lebenslang verurteilt wurde. Im übrigen schließe ich mich den Anderen an.
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
In diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre.
Ich glaube 15 Jahre, dann nur Sicherheitsverwahrung.