Ein deutscher Staatsangehöriger verliert - automatisch - seine Staatsangehörigkeit, wenn er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit.
Verlust durch Auslandsaufenthalt vor 1914.
Verlust durch Adoption.
Verlust durch Eintritt in fremde Streitkräfte.
Verlust durch Legitimation.
Verlust durch Eheschließung.
Verlust durch Verzicht.
Indem man in ein anderes Land einwandert