Wie ist die rechtliche Lage bei Profilschnüfflern, die das gelesene dann öffentlich auswerten?

quila · 28. September 2020

Ich bin oft bei Facebook unterwegs und oft kommt es vor das wer zum stänkern die öffentlich zugänglichen Daten im Profil öffentlich nutzt. Ist das eigentlich erlaubt? 

 

Antworten

Rattenmama · 30. September 2020 · 0x hilfreich

Übertragen wir das mal ins reale Leben.

Gehen wir mal davon aus, du hast ein Titelbild von Sängerin / Gruppe / Fußballverein XY. Gleiches wäre, trägst du in der Öffentlichkeit ein T-Shirt von XY.

Theoretisch kann jeder, der dich sieht, seine Meinung zu XY kund tun.

Ob es nett ist, ist was anderes

JoSiso · 29. September 2020 · 0x hilfreich

@quila

Auch wenn ich es nicht beschwören kann, von dir selbst öffendlich gestellte Informationen

können natürlich weiter verbreitet werden. Da hat sich schon so manch eine bekannte Persönlichkeit blamiert.

Ganz davon ab, selbst wenn es nicht rechtens wäre ... Dein Ruf ist ja dann schon ruiniert,

da hilft nur sich gaaaaaaaaaaaanz genau zu überlegen was man öffendlich macht und

was halt nicht.

quila · 29. September 2020 · 0x hilfreich

Vielleicht habe ich es falsch formuliert. Öffentlich zugänglich heißt doch noch lange nicht das man sich öffentlich über das was im Profil steht auslassen kann, oder täusche ich mich da.

k293295 · 29. September 2020 · 0x hilfreich

Was öffentlich ist, ist öffentllich. Dem kann man aber bei FB leicht aus dem Weg gehen.

Achimkirchner · 28. September 2020 · 0x hilfreich

sicher geht das und ist auch erlaubt.

wanita · 28. September 2020 · 0x hilfreich

Ja, weil derjenige es ja selber öffentlich gemacht hat

storabird · 28. September 2020 · 0x hilfreich

Öffentliche Daten -> Ja

Private Daten -> Nein

borys78 · 28. September 2020 · 0x hilfreich

facebook no twiiter yes

bs-alf · 28. September 2020 · 0x hilfreich

alles legal in Deutschland

JoSiso · 28. September 2020 · 0x hilfreich

Wenn ich das lese hast du dir die Frage ja schon selber beantwortet:

"... die öffentlich zugänglichen Daten im Profil öffentlich nutzt...  "

Stells auf privat und sie sind nicht mehr öffentlich zugänlich.

Du selbst hast sie ja "öffentlich" gestellt.

Etwas anderes wäre es wenn sie die Daten verfälschen, also Dinge schreiben die du

nicht, oder nicht so veröffentlicht hast.

pscheidl · 28. September 2020 · 0x hilfreich

Am besten sämtliche privaten Daten unsichtbar machen, dann gibt es natürlich noch die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, Links sind im Text unten.

 

Hier finden Sie das offizielle PDF der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der aktuellen Version des ABl. L 119, 04.05.2016; ber. ABl. L 127, 23.05.2018 übersichtlich aufbereitet. Alle Artikel sind mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2018 verknüpft. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

 
 

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