Wie ist das eigentlich mit der Arbeitszeit, wenn meine Arbeitsstätte wegen Bombenfund evakuiert wird?

Mehlwurmle · 28. Mai 2020

Wie ist das eigentlich mit der Arbeitszeit, wenn meine Arbeitsstätte wegen Bombenfund evakuiert wird?

 

In Leipzig hat man ja wahrscheinlich eine Bombe gefunden und wird morgen einen Sperrkreis einrichten. Meine Arbeit liegt voll drin.

 

Wie läuft das dann aber mit der Arbeitszeit, muss ich das alles nacharbeiten?

 

Antworten

sents · 29. Mai 2020 · 0x hilfreich

Die Arbeitszeit wird weiter gerechnet, in dem Fall trägt das Risiko der Arbeitgeber

DaLu · 29. Mai 2020 · 0x hilfreich

Ausstempeln und nach Hause gehen hieß es bei uns mal bei Bombendrohung...

bs-alf · 29. Mai 2020 · 0x hilfreich

Deine Arbeitszeit wird normal bezahlt.

naturschonen · 29. Mai 2020 · 0x hilfreich

nein, du musst das nicht nacharbeiten und kriegst die Arbeitszeit auch bezahlt

Stiltskin · 29. Mai 2020 · 0x hilfreich

Ereignisse wie beispielsweise Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, oder extreme Witterungsverhältnisse, die sich für den Arbeitgeber als Fall höherer Gewalt darstellen, werden vom Betriebsrisiko erfasst. Hierzu zählt auch die Evakuierung wegen Entschärfung einer Bombe.

Grundsätzlich ist das Betriebsrisiko vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Arbeitnehmer ist darauf angewiesen, dass er die Vergütung zur Sicherung seines Lebensunterhalts auch dann erhält, wenn er die Arbeitsleistung wegen höherer Gewalt nicht erbringen kann. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne gearbeitet zu haben und ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Durch diese Vorschrift wird der Lohnanspruch aus dem Arbeitsvertrag aufrechterhalten.

peppypingo · 28. Mai 2020 · 0x hilfreich

Ist es nicht abhängig vom Arbeitgeber?

Die meisten werde es auf Kulanz durchgehen lassen, oder wenn möglich, dich ins HomeOffice schicken.

all4you · 28. Mai 2020 · 0x hilfreich

Nein.

Das wird so gehandhabt, als hättest Du einen Tag Urlaub eingereicht.

Du bist (zwangsweise) bei Deiner Arbeitsstelle nicht erschienen (weil evakuiert wurde) , deswegen wird Dir ein Fehltag eingerechnet. (So als hättest Du einen Tag "Sommergrippe" gehabt)

 
 

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