Wie hoch die Kapitalertragsteuer ausfällt, ist im EstG festgelegt. 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammengerechnet rund 26,38 %, plus ggf.
Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 %, daztu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von 8-9 % (je nach Bundesland). Daraus ergibt sich aber keine Steuerlast von 38,5 – 39,5 %. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25 % Kapitalertragsteuer. Insgesamt ergibt sich demnach ein pauschaler Steuersatz von 26,38 % ohne Kirchensteuer und 27,82 bis maximal 27,99 % mit Kirchensteuer.