Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante gelegt sein. Falls aber nach der Bodenfreiheit zwischen Gleis und Zug gefragt wurdem dann sind "40 bis 50 cm" die richtige Antwort.
Der Abstand zwischen Zug (Unterkante) und Schwellenoberkante beträgt in der Regel mindestens ca. 16–20 cm