Als Antwort an jemanden, der nach dem Namen des Babys fragte, schrieb der 48-Jährige: „X Æ A-12.“
Ob das real ist, oder nur ein Joke, um die lauernden Medien zu veräppeln, muss man abwarten.
Für mich ist es jedenfalls schwer vorstellbar, dass es von Amts wegen überhaupt erlaubt wird, das Kind mit diesem Namen behördlich anzumelden. Denn letztlich muss aus dem Namen das Geschlecht eindeutig zu erkennen sein. Und das wäre aktuell nicht der Fall.
X Æ A-12 Musk
X Æ A-12 ist der Name.
"X Æ A-12"