Wie hat das Landgericht München I im Fall der Google-Kooperation mit dem Gesundheitsministerium entschieden?

hildegard91 · 10. Februar 2021

Wie hat das Landgericht München I im Fall der Google-Kooperation mit dem Gesundheitsministerium entschieden?

 

Antworten

Stiltskin · 10. Februar 2021 · 0x hilfreich

Das Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Ministerium sei "mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt", so die  Begründung. Bei der Kooperation ging es darum, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind. Gegen diese Zusammenarbeit klagte der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. 

pullauge · 10. Februar 2021 · 0x hilfreich

wurde verboten

 
 

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