Aus der Untersuchungshaft heraus richtete er mit einem eingeschmuggelten Handy eine Internetdomain ein, die der Domain des für seinen Fall zuständigen Gerichts zum Verwechseln ähnlich sah. Von dieser Domain aus schickte er seinen Bewachern die Replika einer Entlassungsanweisung, im Namen eines Beamten des Royal Courts of Justice.
Die Entlassungsanweisung wirkte offenbar so echt, dass M. prompt aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Erst drei Tage später flog der Schwindel auf.