Die Herrnhuter Brüdergemeine ist zur Finanzierung ihrer kirchlichen Arbeit auf die direkten Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Sie lässt keine Kirchensteuer über die Finanzämter einziehen. Stattdessen ist jedes Mitglied zur Zahlung eines regelmäßigen Gemeinbeitrags an die jeweilige Gemeinde verpflichtet.