nach meinem Wissenstand dürfen dafür nur die reinen Geschäftsausgaben, wie z.B. betriebliche Miete, Leasing für Geschäfts-PKW, KFZ-Versicherung für den PKW usw. für 3 Monate eingerechnet werden. Krankenkasse, Rentenversicherung, ... gehört NICHT dazu. Und wer im eigenen Haus sein Büro hat, darf auch dafür keine Miete, anteilig Strom, Wasser, Heizung ansetzen. - Das ist die Quintessenz aus einem Artikel in Capital Online und einem Gespräch mit dem hessischen Wirtschaftsministerium, dass ich am Dienstag geführt habe.
Wem als Kleinunternehmer oder Freischaffenden der Umsatz wegbricht, kann an dem Soforthilfe-Programm teilnehmen. Für Selbstständige und Betriebe, die wegen der Corona-Krise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, stehen 50 Mrd. Euro bereit. Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9000 Euro für drei Monate, wenn sie nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben. Für bis zu zehn Mitarbeiter sind es 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate.
Daneben gibt es Sofort und Notkredite, Steuerstundungen, Arbeitgeberbeiträge zur KV werden übernommen, Kurzarbeitergeld ist geregelt, und auch eine Grundsicherung für Beschäftigte.
Dieser Artikel erklärt das etwas umfassender:https://www.capital.de/karriere/so-kommen-kleinunternehmer-jetzt-an-hilfen
Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9000 Euro für drei Monate, wenn sie nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben. Für bis zu zehn Mitarbeiter sind es 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate.
Die Soforthilfe ist ein fester Betrag, der einmalig für drei Monate gezahlt wird, und ist nach Anzahl der Erwerbstätigen gestaffelt.
Bis zu 5 Mitarbeiter: 10.000 €
Bis zu 10 Mitarbeiter: 20.000 €
Bis zu 50 Mitarbeiter: 30.000 €