Am 12. Juli 1930 überreicht der thüringische Innenminister Wilhelm Frick NSDAP-Führer Adolf Hitler eine Urkunde, die ihn zum Gendarmeriekommissar von Hildburghausen ernennt.
Grund: Wer verbeamtet wird, bekommt nach damaligem Recht automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er sie bislang nicht besaß.
Adolf Hitler erlangte die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung in das Deutsche Reich am 25. Februar 1932.