Da Analog-Käse nicht extra gekennzeichnet werden muss, wird das Erkennen schwierig.
Das ist wohl alles andere als einfach und auf dieser Website ziemlich gut beschrieben. Sehr mißtrauisch sollte man bei jeder Art von "überbackenen" Produkten sein, wenn aber gleichzeitig von Käse keine Rede ist. Auch gibt es auf div. Hompages des Verbraucherschutzes der einzelnen Bundesländer Listen mit betroffenen Produkten. Eine Kennzeichnungspflicht wird vom Verbraucherschutz vehement gefordert.
Edit: @LordRoscommon: dann steht da "mit Semmelbröseln überbacken" (ist auch sehr lecker, finde ich) und nicht nur "überbacken".
Wenn das Gericht als *überbacken* bezeichnet wird
Liebe Vorredner, ich will Euch nicht direkt widersprechen, weise aber doch mal darauf hin, dass man auch mit Semmelbröseln überbacken kann, ohne dass da irgendwas schlimmes dabei wäre.
Argwöhnisch sollten Verbraucher sein, wenn z.B. ein Gericht auf der Speisekarte als "überbacken" beschrieben, und von Käse keine Rede ist. Wenn Analog-Käse nicht extra ausgezeichnet wird, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz.
Es kann nicht sein, dass sich der Verbraucher über eine allgemeine Zutatenliste zusammenreimen muss, ob er echten Käse isst oder Analog-Käse, der möglicherweise einen minimalen Käseanteil hat.
Hier mal ein informativer Artikel zu der Thematik.
https://praxistipps.focus.de/analog-kaese-was-ist-das-und-wie-erkennt-man-ihn_60120
Hellhörig sollten wir werden, wenn ein Gericht auf der Speisekarte als "überbacken" beschrieben ist und von Käse keine Rede ist
Am entsprechenden Hinweis an der Zutaten - bzw. der Allergenliste