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Seit April 2004 regelt das EU-Recht verbindlich für alle Mitgliedstaaten, dass Lebens- und Futtermittel mit Gentech-Anteilen über 0,9 Prozent auf der Zutatenliste als "genetisch verändert" ausgewiesen werden müssen. Unterhalb von 0,9 Prozent sind Produkte nur dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn ihre Hersteller nachweisen können, dass die gentechnische Verunreinigung "zufällig" und "technisch unvermeidbar" war.