die Entscheidung des Stadtrats im April kam ordnungsgemäß zustande und war gerechtfertigt
Die Entscheidung bleibt.
die Suspendierung bleibt bestehen
Das Verwaltungsgericht in Halle hat einen Eilantrag von Oberbürgermeister Bernd Wiegand gegen seine Suspendierung zurückgewiesen. Wiegand bleibt damit suspendiert. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.