Wie definiert der deutsche Gesetzgeber den Begriff Familie?

Mehlwurmle · 07. Mai 2023

Wie definiert der deutsche Gesetzgeber den Begriff Familie?

 

Beste Antwort

69wolle · 07. Mai 2023 · 1x hilfreich

Die Institution der Familie ist grundgesetzlich geschützt. Nach Art. 6 Absatz 1 GG stehen Familie und Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dementsprechend gibt es eine ganze Reihe an Regelungen zur „Familie“. Art. 6 Absatz 1 GG enthält jedoch keine Legaldefinition zu dem Begriff der Familie. Ebenso besteht keine anderweitige allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs.

 

Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Familie die „Keimzelle der staatlichen Gemeinschaft“. Diese Definition des BVerfG vermag es dennoch nicht zu erklären, was genau unter dem Begriff der Familie zu verstehen ist.

Im allgemeinen modernen Verständnis handelt es sich bei Familie um das umfassende Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, unabhängig davon ob die Eltern miteinander verheiratet sind, ob die Kinder minderjährig oder volljährig sind oder ob sie aus Ein- oder Mehreren hervorgegangen sind, oder ob sie Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind.

Antworten

biene01090 · 08. Mai 2023 · 0x hilfreich

die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft einschließlich der Gemeinschaft mit Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern.

storabird · 07. Mai 2023 · 0x hilfreich

Familie ist die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft der Kinder und ihrer Eltern sowie sonstiger naher Verwandter.

 

Quelle: BVerfG NJW 2014, 2853

pscheidl · 07. Mai 2023 · 0x hilfreich

Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.

 
 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff