Die Treppe in Einfamilienhäusern muss mindestens 80 cm breit sein (besser 90–100 cm).
Eine Treppe in einem privaten Haus muss laut DIN 18065 eine nutzbare Mindestbreite von 80 cm für "notwendige Treppen" (Hauptzugang zwischen Etagen) haben, wobei 90 cm bis 100 cm für Komfort und Transport sperriger Gegenstände empfohlen werden.
mindestens 1000 Millimeter