Wie bekomme ich den Restbeitrag meiner alten 50ccm Versicherung, bei Ummeldung, zurück?

Viper · 30. August 2022

Was muss ich tun, wenn ich meinen Roller umgemeldet habe und die Versicherung dadurch erloschen ist und ich das Kennzeichen zurückgebe, um ein Teil meines Versicherungsbeitrags zurückzubekommen?

 

 

Reicht es das Kennzeichen zurückzugeben? Oder muss ich noch schriftlich kündigen, obwohl durch die Ummeldung das alte Kennzeichen, was ja eigentlich bis 1. März gilt sowieso ungültig ist?

 (denn sonst muss ich doppelt zahlen)

 

 

Danke!

 

Antworten

k293295 · 31. August 2022 · 1x hilfreich

Das Wort "umgemeldet" ist da missverständlich. Hast du den Roller verkauft oder stillgelegt/verschrottet?

 

Im Falle eines Verkaufs muss der Käufer den Roller selbst versichern, die neue Versicherung wird die alte Versicherung darüber informieren.

 

Im Falle der Stilllegung/Vershrottung hast du ein Sonderkündigungsrecht, das du aber auch ausüben musst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

Ist nicht anders als beim Auto.

pullauge · 30. August 2022 · 0x hilfreich

meine verrechnet die alten Beiträge mit der ggf. abgeschlossenen neuen Versicherung oder schicken einen Scheck

Viper · 30. August 2022 · 0x hilfreich

kein Umzug, ne Abmeldung quasi.

Mehlwurmle · 30. August 2022 · 0x hilfreich

Durch einen Umzug (so verstehe ich den Begriff umgemeldet) bleibt doch die Versicherung bestehen. Du musst lediglich den Versicherer darüber informieren, dass du jetzt wo anders wohnst. Eine neue Versicherung brauchst du nicht abschließen.

biene01090 · 30. August 2022 · 0x hilfreich

 ich würde einfach bei der Versicherung anrufen

 
 

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