Das Wort "umgemeldet" ist da missverständlich. Hast du den Roller verkauft oder stillgelegt/verschrottet?
Im Falle eines Verkaufs muss der Käufer den Roller selbst versichern, die neue Versicherung wird die alte Versicherung darüber informieren.
Im Falle der Stilllegung/Vershrottung hast du ein Sonderkündigungsrecht, das du aber auch ausüben musst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ist nicht anders als beim Auto.
meine verrechnet die alten Beiträge mit der ggf. abgeschlossenen neuen Versicherung oder schicken einen Scheck
kein Umzug, ne Abmeldung quasi.
Durch einen Umzug (so verstehe ich den Begriff umgemeldet) bleibt doch die Versicherung bestehen. Du musst lediglich den Versicherer darüber informieren, dass du jetzt wo anders wohnst. Eine neue Versicherung brauchst du nicht abschließen.
ich würde einfach bei der Versicherung anrufen