Mindestalter von 18. Jahren
In der Regel muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben, um den Staplerschein erwerben zu können, der zum Transport von Waren, in der Regel im innerbetrieblichen Material/ Warentransport, berechtigt. Nach BGG 925 gibt es aber eine Ausnahme: Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren (auch schon mit 16 Jahren) Flurförderzeuge steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt.
Genau wie beim PKW muss man 18 Jahre alt sein.
Volljährig Also 18 Jahre.
Nach BGI 545 müssen Gabelstaplerfahrer "mindestens 18 Jahre alt sein"
Volljährig wie beim normalen Führerschein. Also 18 Jahre.