Die Bundesversammlung.
Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags sowie der gleichen Anzahl von durch die Landtage bestimmten (aber nicht unbedingt diesen angehörigen) Personen. Es gilt, dass zur Bundesversammlung wählbar ist, wer auch zum Bundestag wählbar wäre.
eine Versammlung von Wahlmännern und -frauen sowie der MDB´s
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt.