Auf jeden Fall der Arbeitnehmer selbst – wenn es im Arbeitsvertrag nicht schon geregelt ist. Außerdem der Betriebsrat. Der Arbeitgeber natürlich auch, um dies der Vollständigkeit halber zu erwähnen. Bei Schwerbeschädigten außerdem der/die Schwerbeschädigtenbeauftragte.
Der Betriebsrat.
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und ich. Wir sind nur zu Dritt in der Firma. Mehr gibt es nicht die Entscheiden können.