Der Pflegegrad wird durch den medizinischen Dienst der Kassen festgelegt. Mithilfe des Begutachtungsverfahrens (NBA) wird die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen festgelegt, u.a. werden die Mobilität und die Möglichkeit zur Selbstversorgung bewertet. Für jeden Bereich vergibt der Gutachter Punkte. Diese werden am Ende addiert, aus der Summe ergibt sich dann die Einstufung des Pflegegrades.
Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse festgelegt.
Die Pflegekasse legt den Pflegegrad fest. Dies geschieht auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten von MEDICPROOF, die die Pflegebedürftigkeit begutachten.
die Pflegekasse