Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen kann nur durch den Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) verändert werden, da sie im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt ist.
Fusionen einzelner Kassen erfolgen freiwillig oder durch Aufsicht der Bundesversicherungsamt/Bundesamt für Soziale Sicherung.
Politische Entscheidungsträger: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber können durch gesetzliche Regelungen und Reformen die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen ändern, was zu Fusionen oder Schließungen führen kann.
Wettbewerb unter den Krankenkassen: Ein intensiver Wettbewerb kann dazu führen, dass kleinere Kassen Schwierigkeiten haben, wirtschaftlich zu bleiben, was sie dazu veranlassen könnte, mit anderen Kassen zu fusionieren oder ihre Angebote zu ändern.
Marktbedingungen: Veränderungen in der Gesundheitsversorgung, wie neue Technologien oder Veränderungen in der Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen, können ebenfalls die Struktur der Krankenkassenlandschaft beeinflussen.
Fusionen und Übernahmen: Krankenkassen können sich freiwillig zusammenschließen, um ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu senken, was zu einer Reduzierung der Gesamtzahl der Kassen führt.
Gesundheitsreformen: Größere Reformen im Gesundheitssystem, die von der Regierung initiiert werden, können ebenfalls Auswirkungen auf die Anzahl der Krankenkassen haben.
Gesetze und Reformen, aber wo kein Interesse, da auch keine Veränderung.
Die Krankenkassen selbst. Würde aber nichts bringen.
gesetzliche Vorgaben des Bundesgesetzgebers
Der Gesetzgeber und die Kassen selbst, indem sie fusionieren. Nur bringt das kaum (3 Promille) einen Einfluss auf den Beitrag.