Wer kann die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beauftragen?
Abgeordneten und Gremien des Deutschen Bundestages.
Das können Abgeordneten als auch Gremien des Deutschen Bundestages machen.
Aufträge an die Fachbereiche können sowohl von Abgeordneten als auch von Gremien des Deutschen Bundestages erteilt werden.