Wer ist Eigentümer des frei lebenden, nicht erlegten Wildes?

DaLu · 23. Januar 2020

Wer ist Eigentümer des frei lebenden, nicht erlegten Wildes?

 

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willi1 · 23. Januar 2020 · 1x hilfreich

Unser Wild selbst ist herrenlos, das heißt, es gehört niemandem. Aber das Jagdrecht auf herrenloses Wild, das gehört dem Grundbesitzer, ist somit ein Eigentumsrecht. Weil aber die meisten nur kleine Flächen und keinen Jagdschein besitzen, bilden die Grundbesitzer einer Gemeinde eine Jagdgenossenschaft. Diese verpachtet das „Jagdausübungsrecht“ auf allen ihren Flächen. Dieses beinhaltet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Das erlegte und angeeignete Wild gehört dem Jagdpächter oder dem Schützen. Um auf seinem eigenen Grund zu jagen, muss man einen Jagdschein und mindestens 75 ha eigenes, zusammenhängendes Land besitzen.

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biene01090 · 23. Januar 2020 · 0x hilfreich

Unser Wild selbst ist herrenlos, das heißt, es gehört niemandem. Aber das Jagdrecht auf herrenloses Wild, das gehört dem Grundbesitzer, ist somit ein Eigentumsrecht. 

 
 

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