Ein auf Probe Arbeitender
Arbeiter auf Probe sind auch gesetzlich unfallversichert
Das sind die Arbeiter in der Probezeit.
Arbeiter in Probezeit sind z.B. Wie-Beschäftigter. Sie sind wie regulär Beschäftigte
gesetzlich unfallversichert.
Wenn ein Job-Bewerber beim potenziellen neuen Arbeitgeber einen Probetag absolviert und sich dabei verletzt, ist er gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil klargestellt. Wenn der Bewerber beim Probearbeiten die gleichen Tätigkeiten ausführt wie andere Mitarbeiter auch, gilt er als sogenannter "Wie-Beschäftigter".