China wurde im Oktober 1971 durch die Resolution 2758 (XXVI) der UN-Generalversammlung als alleinige legitime Vertretung Chinas anerkannt und trat daraufhin als ständiges Mitglied in den Sicherheitsrat ein.
die UN in einer Generalversammlung
Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. Oktober 1971.
Die Generalversammlung beschloss, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen und ihre Vertreter in den UN-Organen gegen die der „nationalchinesischen“ auszutauschen.