Das "Gesetz, betreffend die Einstellung von Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen" wurde auf Veranlassung Bismarcks am 22. April 1875 vom Preußischen Landtag verabschiedet und trat nach Verordnung durch König Wilhelm I. am 26. April 1875 in Kraft.
Otto von Bismarck
Otto von Bismarck 1875