Leo X. erklärte ihn für Vogelfrei
Ursprünglich bedeutete das Wort „vogelfrei“ lediglich „frei wie ein Vogel, ungebunden“. Mit dieser Ächtung war auch verbunden, dass dazu verurteilten Personen keine Behausung gewährt wurde. Im Todesfall wurde die Leiche nicht bestattet, sondern den Vögeln und Wölfen zum Fraß überlassen.