Cudzoziemcy, którzy złożyli wniosek o zezwolenie na pobyt
Ausländer die ein Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben
Ausländer bei denen über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.