Bei der Reichstagswahl von 1871 im Deutschen Kaiserreich galt ein für die Zeit sehr modernes Wahlrecht:
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer ab 25 Jahren.
Wichtig dabei:
Es war ein allgemeines, gleiches und geheimes Männerwahlrecht.
Stand, Beruf, Einkommen oder Besitz spielten keine Rolle.
Frauen waren ausgeschlossen.
Auch Minderjährige (unter 25) durften nicht wählen.
Bestimmte Gruppen wie Personen unter Vormundschaft waren ebenfalls ausgeschlossen.
Für das 19. Jahrhundert war dieses Wahlrecht im internationalen Vergleich ungewöhnlich fortschrittlich – deutlich demokratischer als in vielen anderen europäischen Staaten.
männliche Reichsbürger ab 25, die nicht beim Militär sind