Dürfen darf so ziemlich jeder - ausgenommen Ämter und Behörden. Müssen hängt vom Bundesland ab
Einen Corona-Schnelltest darf jeder Pächter und Eigentümer verlangen.
Jeder Eigentümer.
Darf: Jeder
Pflegeheime testen alle Besucher - egal ob geimpft oder ungeimpft.
Auf Bundesebene besteht derzeit weiterhin keine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auf das Corona-Virus testen zu lassen. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, Corona-Tests anzubieten.
Da wo 3G vorgeschrieben ist muss von Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen ein Test verlangt werden.
Alle Veranstalter, die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen anbieten, ebenso Gatronomiebetreiber von allen nichtgeimpften und nicht genesenen Erwachsenen, bzw. von allen Personen für die eine Impfung möglich wäre.