Leider zu spät, um dies meiner Antwort noch hinzuzufügen, ich hab nämlich noch ein wenig weiter recherchiert: Tatsächlich können auch Einzelpersonen Anklage erheben lassen bzw. Anzeige vor dem internationalen Strafgerichstshof erstatten, müsssen aber als Ankläger sich von einem Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist nur, dass der/die Angeklagte entweder aus einem Mitgliedsstaat/einem den IStGH anerkennenden Staat stammt oder das Verbrechen in einem dieser Staaten statt gefunden hat. Der Ankläger selber muss nicht aus einem Mitgliedsstaat stammen.
Es ist nur noch nie vorgekommen, dass eine Einzelperson Anklage erhebt, macht ja eigentlich auch keinen Sinn, weil die Verbrechen, die durch den IStGH verfolgt werden i.d.R. Verbrechen sind, die ganz viele Menschen getroffen haben.
Nur Staaten können ein Verfahren beantragen.
Ich glaube jeder kann das:
Der Gerichtshof wird entweder aufgrund der Unterbreitung einer Situation an den Gerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder aufgrund eigener Initiative des Anklägers („proprio motu“) tätig.
Zitat von hier: Völkerstrafrecht
ich denke nur die Mitgliedsstaaten selbst
Wenn ich das richtig verstehe, dann jeder Bürger eines Mitgliedsstaates für den der IStG zuständig ist und der sich verletzt fühlt