Wer darf alles erfolgreich Einsicht in Stasi-Akten beantragen?

Mehlwurmle · 24. Mai 2020

Wer darf alles erfolgreich Einsicht in Stasi-Akten beantragen?

 

Antworten

k293295 · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Jeder kann seine eigene Akte einsehen.

 

Wer glaubt, in den Akten anderer Leute erwähnt zu sein, kann Einsicht in diese Akten beantragen. Die Stasiunterlagenbehörde recheriert das dann.

 

Zu Zwecken der Rehabilitation, des Persönlichkeitsschutzes oder der Aufklärung des Schicksals vermisster Personen kann man Einsicht in die Akten naher Angehöriger beantragen.

 

Parlamente können Auskunft über ihre Mitglieder/Abgeordneten verlangen. Wissenschaftler und Journalisten müssen ihre Einsichtswünsche genau begründen.

sents · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Die, die es betrifft (eigene Akten und ich glaube auch von Eltern) und Wissenschaftler

storabird · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StUG ermöglicht institutionsgebundenen Wissenschaftlern in bestimmten Fällen die Einsicht in unanonymisierte Originalakten, ohne die Einwilligung oder die Benachrichtigung der in den Unterlagen genannten Personen vorauszusetzen.

Stiltskin · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Jeder hat das Recht auf Zugang zu den Unterlagen, die das Ministerium für Staatssicherheit zu seiner Person angelegt hat. Zur Antragstellung ist ein Vordruck zu verwenden, den man an die Zentralstelle in Berlin oder an eine der genannten Außenstellen senden kann. Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell vom Antragsteller vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben dessen Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zur Person. Die Identitätsbestätigung wird bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von der zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem Antragsvordruck erfolgen. Die Bestätigung kann auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) vorgenommen werden. 

Möglich sein könnte aber auch, das Strafverfolgungsbehörden bei berechtigten Verdachtsmomenten gegen einzelne Personen  Einsicht in Akten erhalten.

Mehlwurmle · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Seit ihr euch absolut sicher, dass es nur die Betroffenen machen dürfen?

naturschonen · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Jeder, der das noch nicht getan hat nach all den Jahren, es gab ja über 30 Jahre Zeit dazu

k3552 · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Jeder darf seine Akte (falls vorhanden)  zur Einsicht nehmen.

katrin23 · 24. Mai 2020 · 0x hilfreich

Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat.

 
 

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