Bei der Krankenversicherung können sich Bundestagsabgeordnete zwischen zwei Modellen entscheiden:
Modell 1 (etwa 40 % der Abgeordneten):
Der Abgeordnete bleibt gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall übernimmt der Bundestag die Hälfte der Krankenversicherung. Die zweite Hälfte wird dem Abgeordneten vom Gehalt abgezogen. Demnach ist diese Regelung identisch zu Angestellten in einem Unternehmen. Gesetzlich versicherte Abgeordnete werden somit gleichermaßen von Einschränkungen und Kürzungen der Krankenversicherung betroffen wie ein “normale” Arbeiter.
Modell 2 (etwa 60 % der Abgeordneten):
Der Abgeordnete schließt eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Beiträge hierfür bezahlt er selbst. Da die Versicherung jedoch nicht alle Risiken deckt, werden Politiker zusätzlich über die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben abgesichert. Entsprechend sind die Abgeordneten auch von Änderungen in diesem Bereich betroffen.
In beiden Fållen zahlt der Staat cirka die Hålfte.
Minister und Abgeordnete haben Wahlmöglichkeiten: Entweder bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei der Bundestag die Hälfte der Beiträge übernimmt (wie ein Arbeitgeber), oder sie wählen die private Krankenversicherung (PKV), die sie dann komplett selbst bezahlen, aber durch die beihilfeähnlichen staatlichen Zuschüsse absichert sind. Der Bundestag beteiligt sich somit hälftig an den Kosten, unabhängig vom gewählten Modell.
Minister und Bundestagsabgeordnete zahlen ihre Krankenversicherung größtenteils selbst, ähnlich wie Arbeitnehmer