Der Staat hålt sich raus und verweist auf die Erben.
Derjenige, der es sich leisten kann
Die Erben. Ob jemand auf der Flucht vor 'nen Bus gelaufen ist oder oder eine Unbeteiligte Person hinter dem Bus gerade an einem Herzinfarkt stirbt spielt keine Rolle. Für die Einzelheiten gibt es das BGB (§1968) und ggf ein Bestattungsgesetz (Ländersache).