hier sieht man das Problem! Das Grundgesetz schreibt die soziale Marktwirtschaft vor. Keine "etablierte" Partrei steht mehr hier hinter. Sie sehen sämtlichst die kapitalistische Marktwirtschaft als Ziel vor. Sie agieren somit verfassungswidrig. Aufgrund der Regelung: "Kein Kläger, kein Urteil", haben die verfassungswidrigen Parteien eine momentan uneilholbare Mehrheit.
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG). Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG).
Bundesrat und -tag.
Bundestag und Bundesrat
jeweils hälftig Bundestag und -rat