Die Burg Hohenzollern befindet sich im Privatbesitz des Hauses Hohenzollern, genauer gesagt gehört sie je zur Hälfte:
Karl Friedrich von Hohenzollern, dem Chef des katholischen Zweigs der Hohenzollern (Linie Hohenzollern-Sigmaringen), und
Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Chef des protestantischen Zweigs (Linie Hohenzollern-Brandenburg/Preußen).
Einige Quellengeben an, dass die Burg zu zwei Dritteln der brandenburgisch-preußischen Linie (Georg Friedrich Prinz von Preußen) und zu einem Drittel der schwäbischen Linie (Karl Friedrich von Hohenzollern) gehört.
Andere sprechen von einem gemeinsamen Privatbesitz beider Familienzweige, ohne konkrete Quoten zu nennen.
Die Drittelung scheint eine ältere oder vereinfachte Darstellung zu sein, während neuere Quellen eher von einem gemeinsamen Besitz sprechen – möglicherweise auch, um die familiäre Einheit zu betonen.
Rechtlich könnte die genaue Quote in internen Verträgen geregelt sein, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Das Adelsgeschlecht der Hohenzollern
zwei Dritteln der preußische und mit einem Drittel der schwäbische Zweig der Hohenzollern. Diese Besitzverhältnisse gelten bis heute.