die Domains werden von der DENIC vergeben.
Die NIC ist Verwalterin der Domains, das entspricht aber nicht einem Besitzrecht im Sinne des BGB. Der eigentliche Besitzer ist derjenige, der die Domain bei der NIC registriert, entsprechend wird auch für die Nutzungsrechte von attraktiven Domains bei Besitzwechsel sehr viel bezahlt. Der Nutzer bzw. Besitzer einer Domain bezahlt dann einen Hoster, der diese Domain dann auf seinen Servern verwaltet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Domain_(Internet) einfach mal durchlesen und schauen ob du es verstehst
die Domains von dem NIC verwaltet
Domains werden gemietet, und das Geld erhält die Vergabestelle, im deutschen Raum eben die DENIC.
Verwaltet werden die Domains von dem Network Information Center, kurz NIC.
http://de.wikipedia.org/wiki/Network_Information_Center
http://nic.de/ (für de-domains)
http://nic.com/ (für com-domains)
http://nic.**/ (für **-domains)
Lt. Wikipedia: Die Rechtsnatur von .de-Domains wurde über die vergangenen Jahre u. a. durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts[4], des Bundesgerichtshofs (Domainpfändung) und des Bundesfinanzhofs (Steuerliche Absetzbarkeit) gefestigt. Man geht davon aus, dass eine .de-Domain kein absolutes Recht darstellt, sondern einen vertraglichen Anspruch gegen die Registry DENIC e.G., gerichtet auf die Nutzung der Domain. Damit ist eine .de-Domain ein rechtlich geschützter Vermögenswert, vergleichbar mit „berechtigtem Besitz an einer Sache“ und daher „eigentumsähnlich“. Bei der Pfändung einer .de-Domain ist die DENIC e.G. nach Auffassung des für diese örtlich zuständigen Landgericht Frankfurt am Main richtige Drittschuldnerin.